Rechtsprechung
OLG Naumburg, 05.05.2011 - 2 Verg 3/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 118 Abs 1 S 3 GWB, § 118 Abs 3 GWB
Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Verlängerung des Zuschlagsverbots bei Anordnung der Aufhebung des Vergabeverfahrens - VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anordnung zur Aufhebung der Ausschreibung enthält Zuschlagsverbot!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Aufschiebende Wirkung von Zuschlagsverbot: Wann fehlt das Rechtsschutzinteresse? (IBR 2011, 1317)
Verfahrensgang
- VK Sachsen-Anhalt, 07.04.2011 - 1 VK LSA 57/10
- OLG Naumburg, 05.05.2011 - 2 Verg 3/11
- OLG Naumburg, 01.06.2011 - 2 Verg 3/11
- OLG Naumburg, 18.08.2011 - 2 Verg 3/11
Papierfundstellen
- ZfBR 2011, 832 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Naumburg, 13.10.2008 - 1 Verg 10/08
Antragsrecht der Beigeladenen nach § 118 Abs. 1 GWB analog - Keine Anwendbarkeit …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.05.2011 - 2 Verg 3/11
Anders, als in der vom Senat bislang mehrfach entschiedenen Konstellation der Verpflichtung der Vergabestelle zur Wiederholung eines bestimmten Wertungsvorgangs (vgl. Beschlüsse vom 05.05.2004, 1 Verg 7/04 "Medizintechnik-Festeinbau" - ZfBR 2004, 830; vom 07.03.2008, 1 Verg 1/08 "Betriebsführung AZV II" - VergabeR 2008, 710; sowie vom 13.10.2008, 1 Verg 10/08 "Bordcomputer ÖPNV" - NZBau 2008, 788) beinhaltet die Verpflichtung zur Aufhebung der Ausschreibung nicht nur eine vorübergehende Untersagung des Zuschlags, sondern ein endgültiges, dauerhaftes Zuschlagsverbot im laufenden Vergabeverfahren. - OLG Naumburg, 07.03.2008 - 1 Verg 1/08
Schutzwürdiges Interesse an einer Anordnung der Verlängerung des prozessualen …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.05.2011 - 2 Verg 3/11
Anders, als in der vom Senat bislang mehrfach entschiedenen Konstellation der Verpflichtung der Vergabestelle zur Wiederholung eines bestimmten Wertungsvorgangs (vgl. Beschlüsse vom 05.05.2004, 1 Verg 7/04 "Medizintechnik-Festeinbau" - ZfBR 2004, 830; vom 07.03.2008, 1 Verg 1/08 "Betriebsführung AZV II" - VergabeR 2008, 710; sowie vom 13.10.2008, 1 Verg 10/08 "Bordcomputer ÖPNV" - NZBau 2008, 788) beinhaltet die Verpflichtung zur Aufhebung der Ausschreibung nicht nur eine vorübergehende Untersagung des Zuschlags, sondern ein endgültiges, dauerhaftes Zuschlagsverbot im laufenden Vergabeverfahren. - OLG Naumburg, 05.05.2004 - 1 Verg 7/04
Antragsbefugnis eines Beigeladenen
Auszug aus OLG Naumburg, 05.05.2011 - 2 Verg 3/11
Anders, als in der vom Senat bislang mehrfach entschiedenen Konstellation der Verpflichtung der Vergabestelle zur Wiederholung eines bestimmten Wertungsvorgangs (vgl. Beschlüsse vom 05.05.2004, 1 Verg 7/04 "Medizintechnik-Festeinbau" - ZfBR 2004, 830; vom 07.03.2008, 1 Verg 1/08 "Betriebsführung AZV II" - VergabeR 2008, 710; sowie vom 13.10.2008, 1 Verg 10/08 "Bordcomputer ÖPNV" - NZBau 2008, 788) beinhaltet die Verpflichtung zur Aufhebung der Ausschreibung nicht nur eine vorübergehende Untersagung des Zuschlags, sondern ein endgültiges, dauerhaftes Zuschlagsverbot im laufenden Vergabeverfahren.
- OLG Frankfurt, 06.08.2015 - 11 Verg 7/15
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Antrag nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB, wenn Zuschlag …
Ausgehend hiervon besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB, wenn ein Zuschlag im laufenden Vergabeverfahren vor einer Hauptsacheentscheidung des Senats nicht zu besorgen ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 5. Mai 2011, 2 Verg 3/11). - OLG Frankfurt, 06.08.2015 - 11 Verg 8/15
Zuschlag droht nicht: Keine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung!
Ausgehend hiervon besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB, wenn ein Zuschlag im laufenden Vergabeverfahren vor einer Hauptsacheentscheidung des Senats nicht zu besorgen ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 5. Mai 2011, 2 Verg 3/11).